Teurer, aber sag es keinem
Ab Januar dürfen die Krankenkassen ihren Beitrag erhöhen, ohne es den Versicherten zu sagen.
Am 10. Juli hat der Bundestag das GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz beschlossen. Darin gestrichen: die gesetzliche Pflicht der Kassen, ihre Mitglieder über einen steigenden Zusatzbeitrag zu informieren. Betroffen sind rund 75 Millionen Versicherte. Das Problem steckt in einem zweiten Recht: Wer nach einer Erhöhung die Kasse wechseln will, hat dafür ein Sonderkündigungsrecht, aber nur in dem Monat, in dem der höhere Beitrag erstmals gilt. Wer nichts von der Erhöhung erfährt, verpasst das Fenster.
Ramona Pop, Vorständin des Verbraucherzentrale Bundesverbands, nennt das „für Verbraucherinnen und Verbraucher ein Unding“ und sagt: „Faktisch wird damit das Sonderkündigungsrecht ausgehöhlt.“ Die Einordnung kommt nicht von rechts, sondern vom größten deutschen Verbraucherverband.
Der Name des Gesetzes verspricht Stabilität der Beitragssätze. Was es tatsächlich stabilisiert, ist die Kasse, die erhöht, ohne es sagen zu müssen. Ein Recht, von dem man nichts erfährt, ist keins.
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