Nachrichten ohne ÖRR-Filter
Die Nachrichten, bevor sie durch den Filter gehen.
Deutschland

Verlust ausgeschlossen. Angeblich.

Ein Mann im dunklen Anzug zuckt am Konferenztisch mit den Schultern, vor ihm eine Fondsbroschuere, aus der Papierfetzen wie Asche aufsteigen, im Hintergrund durch eine Glaswand ein leerer Wartebereich

Das Geld der gesetzlich Versicherten darf angelegt werden, aber nur so, „dass ein Verlust ausgeschlossen erscheint“. So steht es im Sozialgesetzbuch. Mindestens 170 Millionen Euro sind trotzdem weg.

Die Kassenärztliche Vereinigung Baden-Württemberg steckte zwischen 2019 und 2022 fünfzig Millionen in ein Immobilienfonds-Produkt. Laut ihrer eigenen Klageschrift haben sich davon „96,3 Prozent“ in Luft aufgelöst. Auf Fragen dazu antwortet sie mit einem Satz: Man äußere sich „grundsätzlich nicht zu ihren Finanzanlagen“.

Die Fonds warfen nach Darstellung der Anbieter mehr als sieben Prozent Zinsen im Jahr ab, in der Niedrigzinsphase. Der Finanzanalyst Stefan Loipfinger nennt die Produkte „definitiv nicht geeignet“: Wer etwas von Kapitalanlagen verstehe, wisse bei solchen Renditen, dass Risiken darin stecken.

Bestätigt sind bisher: die KKH mit 47,4 Millionen, die KV Hessen mit dreißig, die KV Schleswig-Holstein mit sechzehn, die sie selbst als Totalverlust verbucht. Acht weitere Kassen und Vereinigungen nennen ihre Summe gar nicht. Aus Kreisen der Finanzfirmen ist von 28 Häusern und mehr als 500 Millionen die Rede.

Zur selben Zeit wird die Psychotherapie budgetiert. Vom kommenden Jahr an erfährt ein Therapeut erst Monate nach getaner Arbeit, welcher Anteil davon bezahlt wird. Die neuen Zeitgrenzen, so das Argument, deckten Abrechnungsbetrug auf.

Mehr dazu: Sparpaket, im Gleichklang gelobt.

Aus der Redaktion Der Therapeut muss künftig jede Minute rechtfertigen. Die Vereinigung, die fünfzig Millionen in einen Fonds mit 96 Prozent Verlust steckte, muss nicht einmal die Summe nennen. Beides ist Beitragsgeld, von denselben Versicherten. Nur die Kontrolle trifft die eine Seite und nicht die andere. Am Ende wird ein Gericht klären, ob getäuscht wurde oder zu sorglos angelegt. Der Termin ist im Dezember. Bis dahin gilt: Wer wenig verwaltet, wird geprüft. Wer viel verlor, schweigt.
← Zurück zur Startseite