So hart wie Totschlag
Fünfzehn Jahre Freiheitsstrafe: So lange kann in Deutschland sitzen, wer einen Menschen totschlägt. Künftig soll dasselbe Höchstmaß für Steuerhinterziehung gelten.
Am 16. Juli stellten Finanzminister Klingbeil und Justizministerin Hubig, beide SPD, einen Aktionsplan mit 26 Punkten vor. Kernstück: Steuerhinterziehung soll wieder ein Verbrechen sein statt eines Vergehens. Die Mindeststrafe stiege damit auf ein Jahr, das Höchstmaß auf fünfzehn. Bisher reichen schwere Fälle von sechs Monaten bis zu zehn Jahren.
Dazu kommt der Rest. Die Straffreiheit nach einer Selbstanzeige soll in ihrer heutigen Form fallen. Der Staat will Steuerdaten ankaufen und anonyme Hinweisgeber stärker nutzen. Bargeldbranchen bekommen eine Registrierkassenpflicht, Unternehmen sollen die Umsatzsteuer in Echtzeit melden. 1.500 neue Stellen beim Zoll, ein Datenanalysezentrum mit Künstlicher Intelligenz.
Und die Belege. Wer ein Geschäft führt, soll seine Buchungsbelege fünfzehn Jahre aufbewahren statt zehn. Dieselbe Frist war vor kurzem auf acht Jahre gesenkt worden, ausdrücklich zum Bürokratieabbau. Am selben 16. Juli tagte das Entlastungskabinett und versprach genau den.
„Die dicken Fische kriegt der Staat nicht“, sagte die frühere Cum-Ex-Staatsanwältin Anne Brorhilker der tagesschau. Rund dreißig Milliarden Euro aus Cum-Cum-Geschäften liegen bis heute uneingetrieben. Aus dem ganzen Paket erwartet der Bund eine Milliarde Euro mehr im Jahr. Die Lücke im Etat 2028 beträgt zweiundzwanzig.
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