Der Staat macht zu
Zwanzig Jahre lang musste in Deutschland niemand begründen, warum er eine Akte sehen will. Das war nicht die Schwäche des Gesetzes. Das war das Gesetz.
Am 2. Juli hat der Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD beschlossen, damit Schluss zu machen.
Anfragen soll es künftig nur noch mit „berechtigtem Interesse“ geben. Juristische Personen sollen gar nicht mehr fragen dürfen, Organisationen wie die Deutsche Umwelthilfe also nicht, Pressevertreter offenbar auch nicht. Wer weder Deutscher noch EU-Bürger ist, ist raus. Und in den Auskünften sollen die Namen sämtlicher Behördenmitarbeiter geschwärzt werden.
Im Koalitionsvertrag von 2025 stand: „Das Informationsfreiheitsgesetz in der bisherigen Form wollen wir mit einem Mehrwert für Bürgerinnen und Bürger und Verwaltung reformieren.“
Der Mehrwert besteht darin, dass der Bürger die Frage nicht mehr stellen darf.
Verkauft wird das als Bürokratieabbau. Justizministerin Stefanie Hubig hat im ARD-Interview der Woche nachgereicht, es werde „Missbrauch betrieben“, es würden „zum Teil Fragen gestellt, die anderen Staaten vielleicht in die Karten spielen“.
Das ist die älteste Formel des Apparats. Die Frage selbst wird zum Risiko erklärt.
Die Rechnung geht nicht auf. Eine Petition von FragDenStaat hat nach Angaben von netzpolitik.org in gut einer Woche 500.000 Unterzeichner erreicht. Und die SPD-Bundestagsfraktion, deren eigene Spitze im Koalitionsausschuss zugestimmt hat, hält in einem Positionspapier fest: „Für eine Abschaffung des bisherigen Transparenzniveaus … wird es keine Zustimmung der SPD-Bundestagsfraktion geben.“ Ein SPD-Abgeordneter sagte dem Tagesspiegel: „Wir wurden völlig überfahren.“
Der Gebührenfunk hat die Sache gebracht. Die Überschrift der tagesschau vom 8. Juli lautet: „Hubig will Auskunftspflicht der Regierung bewahren.“
Die Ministerin gehört der Regierung an, deren Koalitionsausschuss die Abschaffung beschlossen hat. In der Schlagzeile ist sie die, die das Recht bewahrt.
Mehr dazu: Ein echter Geheimdienst und Auskunft nur noch mit Grund