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Österreich

Justiz am Limit, ÖRR meldet nur

Der oberste Richter des Landes warnt, dass die Justiz an ihre Grenze kommt. Die Meldung läuft durch, die Frage dahinter nicht: Wofür hat der Staat Geld, wenn nicht für die Durchsetzung seiner eigenen Urteile?

OGH-Präsident Georg Kodek nannte die Arbeitsbedingungen in der Justiz „unzumutbar“. Noch funktioniere die Gerichtsbarkeit „einigermaßen gut“, das könne sich aber ändern. Das Doppelbudget 2027/28 bringe trotz zusätzlicher Aufgaben keine neuen Planstellen; die Einsparungen träfen vor allem die Untergerichte, die schon an der Belastungsgrenze seien. Richter und Kanzleikräfte fehlten, bei den Einstiegsgehältern müsse man „dringend nachjustieren“.

Am deutlichsten wird Kodek bei der Idee, Häftlinge aus Budgetgründen früher zu entlassen. Ob Urteile vollzogen werden, dürfe nicht vom Budget abhängen, sondern von den Gerichten. „Der Strafvollzug kostet. Und die Sicherheit der Gesellschaft kostet.“ Ein Satz, der den Kern trifft: Der Rechtsstaat ist kein Sparposten, an dem man zuerst kürzt.

Dass Gerichte Geld kosten, ist kein Argument gegen sie, sondern für sie. Man muss nicht jeden Ruf nach mehr Personal teilen, um zu sehen, dass die Justiz eine Kernaufgabe des Staates ist und keine Beigabe. Auffällig ist nur, wie beiläufig die Warnung des höchsten Richters durchläuft, während anderswo Milliarden ohne solche Mahnungen beschlossen werden.

Ein Staat, der bei den Gerichten spart, spart an der Durchsetzung des Rechts, an der Sicherheit und am Vertrauen darauf, dass ein Urteil auch ein Urteil bleibt. Der ÖRR meldet die Warnung. Die naheliegende Frage, wofür das Geld stattdessen da ist, stellt er nicht.

Aus der Redaktion Die Belastung der Justiz ist keine Fachnachricht für die letzte Meldung, sondern eine Frage staatlicher Prioritäten. Ein unabhängiges Medium würde die Warnung des OGH-Präsidenten neben die Ausgaben legen, die anderswo mühelos beschlossen werden, und den Leser fragen lassen, was ein Staat zuerst finanzieren sollte.
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