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Durchschaut

Wer schützt unsere Kinder?

In Frankreich gingen 100.000 Menschen auf die Straße, weil der Staat ein elfjähriges Mädchen nicht geschützt hat, obwohl neun Verfahren gegen den Verdächtigen liefen. Wien und Hamburg zeigen: Das Muster endet nicht an der Grenze. Und der ÖRR macht aus dem Staatsversagen eine Meldung über „Proteste gegen Gewalt“.

Am Freitag protestierten in Paris und anderen Städten nach Veranstalterangaben rund 100.000 Menschen. Auslöser war der Tod der elfjährigen Lyhanna, mutmaßlich vergewaltigt und getötet. Gegen den 41-jährigen Verdächtigen, einen französischen Familienvater, liefen laut Ermittlungsakten neun Verfahren: eine Anzeige wegen Vergewaltigung einer Siebenjährigen (2024 eingestellt), im August 2025 die Anzeige einer Mutter über rund 50 Vergewaltigungen an einem zehnjährigen Mädchen, dazu Hinweise des US-Kinderschutzzentrums NCMEC aus dem Jahr 2023. Im Februar 2026 wies die Staatsanwaltschaft die Gendarmerie an, ihn festzunehmen. Einvernommen wurde er nie. Justizminister Darmanin räumte ein Versagen ein und ordnete an, bis 14. Juli 70.000 Kinderschutz-Akten neu zu prüfen. Schon 2025 hatte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte Frankreich wegen Versäumnissen bei Vergewaltigungen an Minderjährigen verurteilt. Der ÖRR meldete das als „Großprotest gegen sexualisierte Gewalt“. Der Wiederholungstäter, den der Staat jahrelang laufen ließ, kam praktisch nicht vor.

Anfang Oktober 2025 sprach das Landesgericht für Strafsachen Wien zehn Angeklagte im Alter von 16 bis 21 Jahren frei. Der Vorwurf: geschlechtliche Nötigung eines zur Tatzeit zwölfjährigen Mädchens im Jahr 2023. Der Richter begründete den Freispruch mit Widersprüchen zwischen den Aussagen des Mädchens bei Polizei und Gericht. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Angeklagten gelten als unschuldig, eine Berufung ans Oberlandesgericht ist offen. Dass ein zwölfjähriges Kind rechtlich gar nicht einwilligen kann und der Fall am Ende trotzdem an der Glaubwürdigkeitsfrage zerbrach, trieb viele auf die Palme. Der ÖRR hielt sich mit Einordnung auffällig zurück.

2020 wurde im Hamburger Stadtpark eine 15-Jährige von mehreren jungen Männern vergewaltigt. Neun der zehn Angeklagten wurden verurteilt, einer freigesprochen; das Urteil ist seit einer Entscheidung des Bundesgerichtshofs 2025 rechtskräftig. Die Strafen lagen zwischen einem Jahr und zwei Jahren neun Monaten. Acht der Neun kamen auf Bewährung, nur einer in Haft. Eine 20-Jährige, die einen der Verurteilten telefonisch beschimpft und bedroht hatte, erhielt Jugendarrest. Gegen rund 140 weitere Personen wurde wegen ähnlicher Kommentare ermittelt. Man kann einen Rechtsstaat auch daran messen, wen er schneller wegsperrt: den, der die Tat begeht, oder den, der sich darüber im Netz empört.

Die deutsche Polizeiliche Kriminalstatistik 2025 weist bei Sexualdelikten einen Anteil nichtdeutscher Tatverdächtiger von 38,5 Prozent aus, bei einem Bevölkerungsanteil weit darunter. Die Zahl der erfassten Vergewaltigungen stieg 2025 um rund 9 Prozent und seit 2018 um etwa 72 Prozent. Zur Ehrlichkeit gehört, was die Statistik selbst mitliefert: Tatverdächtige sind nicht Verurteilte, die Zahlen sagen nichts über den Einzelfall, und die nichtdeutsche Wohnbevölkerung ist im Schnitt jünger und männlicher, also in jener Gruppe, die überall am häufigsten auffällt. Eingebürgerte führt die Statistik als Deutsche, der Anteil mit Migrationshintergrund ist damit nicht einmal vollständig abgebildet. Das rechtfertigt keine Pauschalierung. Aber der ÖRR nennt diese Zahlen selten überhaupt, und auch das ist eine Entscheidung.

Der Bogen von Fleurance über Wien nach Hamburg zeigt eine Kette, die an jeder Stelle reißen kann: wer ins Land kommt und wie das kontrolliert wird; eine Strafverfolgung, die Anzeigen liegen lässt; ein Gericht, das mild urteilt oder freispricht; und ein Staatsfunk, der aus alldem eine diffuse Meldung über „Proteste gegen Gewalt“ macht. Kinder schützt kein Slogan und keine Erklärung aus 180 Verbänden, sondern ein Staat, der an jeder dieser Stellen funktioniert. Solange er das nicht tut, ist „Wer schützt unsere Kinder?“ keine rhetorische Frage.

Aus der Redaktion Wir nennen keinen Freigesprochenen einen Täter. Über den Wiener Fall berichten wir mit der Unschuldsvermutung, das Urteil ist nicht rechtskräftig. Die Kriminalstatistik geben wir mit ihren Einschränkungen wieder, weil Zahlen ohne Kontext genauso in die Irre führen wie verschwiegene Zahlen. Uns interessiert nicht die Herkunft eines Menschen, sondern an wie vielen Stellen der Staat versagt hat, bevor ein Kind zu Schaden kam.
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