Deutscher, sagt der Pass
Abdul B., 21, ist tot. Die Polizei erschoss ihn am Sonntag in einem Schrebergarten in Berlin-Spandau, als er mit einem Messer auf die Beamten zulief. Zwei Tage zuvor war er mit einem Kleinbus in die Menge am Rand des Berliner CSD gefahren. Eine Frau starb, 29 Menschen wurden verletzt. In den Meldungen ist er ein „21-jähriger Deutscher". Auf dem Papier stimmt das sogar. Er wurde 2005 in Berlin geboren.
Der Pass sagt Deutscher. Die Akte sagt IS. Ballout war als islamistischer Gefährder erfasst, verbreitete 2024 verbotene IS-Propaganda, versuchte 2025 zum „Islamischen Staat" auszureisen und wurde im Libanon festgenommen. Zurück in Deutschland verurteilte ihn das Amtsgericht Tiergarten im Mai wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat. Zu einem Jahr und zehn Monaten, nach Jugendstrafrecht, zur Bewährung ausgesetzt. Mildernd: er habe sich vom IS distanziert.
Jetzt der Teil, den man sich merken muss. Die einzige Auflage, die der Staat einem verurteilten IS-Anhänger machte, waren Gespräche mit einer Deradikalisierungsstelle. Sechsundzwanzig Termine. Er erschien zu zweien. Folgen hatte das keine. Er blieb frei.
Das ist kein Ausrutscher im Einzelfall, das ist die Regel. Ein Einundzwanzigjähriger, verurteilt wegen Terrorvorbereitung, wird behandelt wie ein Jugendlicher, dem man glaubt, wenn er sagt, er habe sich geändert. Der Staat verlangt fast nichts, und das Wenige bleibt folgenlos, wenn man es ignoriert.
Während nach ihm gefahndet wurde, lieferte die Berichterstattung den milden Ton gleich mit. Ein Sozialarbeiter, im Tagesspiegel zitiert, habe Ballout als jemanden erlebt, der einen „freundlichen Eindruck" machte.
„Deutscher" ist kein falsches Wort. Es ist ein leeres. Es macht aus einem verurteilten IS-Gefährder, der zwei von sechsundzwanzig Terminen wahrnahm, einen Landsmann wie jeden anderen. Der Pass verrät nichts über die Akte. Und die lag vor.
Berlins Justizsenatorin will nun das Jugendstrafrecht „auf den Prüfstand stellen". Wer dasselbe vor der Tat gefordert hat, bekam sofort den Stempel: rechtsextrem.
Er war verurteilt, unter einer Auflage, die er zweimal erfüllte, und frei. Das Wort „Deutscher" ändert daran nichts. Es verdeckt es nur.
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