Der Staat kauft dich
Der Referentenentwurf regelt das Zurückhacken von Rechnern, das Anzapfen öffentlicher Kameras, den Einsatz künstlicher Intelligenz. Eine Sache regelt er nicht.
Fast 700 Seiten umfasst die Geheimdienstreform aus dem Haus von Innenminister Dobrindt. Was in keiner Zeile vorkommt: der Ankauf von Daten bei kommerziellen Datenhändlern, den Werbe-IDs, die jede App verkauft. Ein Gutachten für den Bundestag bezweifelt, dass solche Käufe überhaupt legal wären: Bundespolizei und Bundeskriminalamt fehle die Rechtsgrundlage, und selbst bei den Diensten mit ihren weiten Befugnissen sei die Lage unklar. Ob die Dienste solche Daten bereits kaufen, sagt die Bundesregierung nicht. Sie hat den Vorgang zur Verschlusssache erklärt.
Der Geheimdienstforscher Thorsten Wetzling vom Thinktank Interface warnt, Behörden könnten beim Kauf solcher Datenbanken verfassungswidrig handeln. Die Bundesdatenschutzbeauftragte verweist auf das „potenziell sehr hohe Eingriffsgewicht“ und verlangt eine klar umrissene gesetzliche Grundlage. Genau die schafft der Entwurf nicht. Er verteilt neue Befugnisse großzügig und lässt die eine Frage offen, die am schwersten wiegt: Woher kommen die Daten, und mit welchem Recht.
Die Aufrüstung steht auf 700 Seiten. Der Datenkauf steht auf keiner. Wo kein Paragraf ist, ist auch keine Grenze, und niemand, der sich rechtfertigen muss.
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