Die Kamera bewertet jetzt mit
Der Tell liegt nicht im Gesetz. Er liegt in der Überschrift, mit der es angekündigt wird.
Der Bundestag hat das neue Bundespolizeigesetz beschlossen, mit den Stimmen von Union und SPD. Kern ist ein neuer Paragraf 31b, „Biometrische Erkennung in Echtzeit“. Die Bundespolizei darf biometrische Daten bestimmter Personen in einer Datei speichern und Kameraaufnahmen „unmittelbar nach der Erhebung automatisiert“ damit abgleichen. Dazu kommt Videoanalyse an Bahnhöfen, die nicht nur Menschen erkennt, sondern ihr Verhalten bewertet. Rund 55.000 Beamte erhalten die neuen Befugnisse.
Ein Detail steht selten in den Meldungen: Die Verschärfung wurde Berichten zufolge erst drei Tage vor der Abstimmung offengelegt. Im Bundestag kam der Widerspruch von links. Irene Mihalic von den Grünen sagte, mit der biometrischen Echtzeitüberwachung nehme die Koalition „einen tiefen Eingriff in die Grundrechte“ vor. Clara Bünger von der Linken sagte, „umfassende Überwachung“ werde „für Millionen zur Normalität“.
Und wie meldet der Gebührenfunk das? „Mehr Möglichkeiten für die Bundespolizei.“ Das ist nicht falsch. Es ist die Vokabel des Gesetzgebers, nicht die des Berichterstatters. Wer Echtzeit-Gesichtserkennung im Bahnhof unter „Möglichkeiten“ verbucht, hat sich für eine Perspektive entschieden, bevor der erste Satz steht.
Fair bleibt festzuhalten, was das nicht ist. Der ÖRR verschweigt den Inhalt nicht. Drohnenabwehr, Datenspeicherung und Live-Gesichtserkennung stehen im Text, und die Kritik der Opposition kommt vor. Bahnhöfe sind zudem reale Kriminalitätsorte, das Gesetz hat Gründe, über die man ernsthaft streiten kann.
Man stelle sich dieselbe Befugnis aus Budapest oder Peking vor. Die Vokabel wäre nicht „Möglichkeiten“. Sie hieße Überwachungsstaat, und sie stünde nicht im vierten Absatz, sondern in der Schlagzeile.