Acht Jahre. Dann verschwunden.
Ein Wiener Gericht verurteilt einen Mann zu acht Jahren Haft. Danach darf er gehen.
Jetzt ist er verschwunden.
Mussab Abou R. war nach den Ermittlungen der österreichischen Justiz früher Kriminalpolizeichef der Terrormiliz IS in al-Raqqa. Das Landesgericht Wien sprach ihn in erster Instanz schuldig, an Folter und weiteren Verbrechen gegen 21 Zivilisten beteiligt gewesen zu sein.
Acht Jahre Haft.
Doch der Verurteilte saß nicht in Untersuchungshaft. Das Oberlandesgericht Wien sah keine Fluchtgefahr. Nach dem Urteil beantragte auch die Staatsanwaltschaft keine neuerliche Haft.
Nun berichten Quellen, Abou R. sei möglicherweise nach Syrien ausgereist. Eine offizielle Bestätigung dafür gibt es bislang nicht. Sicher ist: Die österreichische Justiz hat ihn nach dem Schuldspruch nicht festgehalten.
Bei einem gewöhnlichen Diebstahl kann die Justiz Untersuchungshaft mit Fluchtgefahr begründen. Bei einem Mann, den ein Gericht wegen Folter an 21 Menschen zu acht Jahren verurteilt, reichte der Schuldspruch offenbar nicht.
Das Urteil sollte der Anfang der Haft sein.
Es wurde womöglich sein letzter Termin in Wien.
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