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Deutschland

53.000 Euro gegen 783 Euro

KI-Satire: Lars Klingbeil als Clown zieht von einem übergroßen Sparschwein ein Etikett mit 53.000 Euro ab; darunter erscheint 783 Euro vor Steuern, daneben sitzt ein weinendes Kleinkind
KI-Satire

Aus insgesamt 1.440 Euro staatlicher Einzahlung macht das Bundesfinanzministerium in seiner Modellrechnung 53.000 Euro. Dafür unterstellt es fast 60 Jahre lang sieben Prozent Aktienrendite. Rechnet man stattdessen mit den durchschnittlich 1,06 Prozent langfristiger Bundeswertpapiere der vergangenen 15 Jahre, entstehen 2.520 Euro. Nach zwei Prozent Inflation bleiben davon 783 Euro heutiger Kaufkraft – vor der späteren Einkommensteuer.

Die Frühstartrente funktioniert so: Vom sechsten bis zum 18. Geburtstag zahlt der Bund monatlich zehn Euro in ein Altersvorsorgedepot. Danach bleibt das Geld grundsätzlich bis 65 gesperrt. Aus dem Finanzministerium kam dazu die große Zahl: rund 2.200 Euro mit 18, rund 53.000 Euro mit 65.

Die 53.000 Euro sind keine zugesagte Leistung. Sie sind das Ergebnis einer Werberechnung mit jährlich sieben Prozent Wertentwicklung. Der Gesetzentwurf sagt ausdrücklich: Es besteht kein Anspruch auf eine bestimmte Wertentwicklung. Verluste gleicht der Bund nicht aus.

Die Gegenrechnung nimmt nicht die Börsenhoffnung, sondern die Bundesbank-Zeitreihe für Bundeswertpapiere mit acht bis 15 Jahren Restlaufzeit. Ihr Durchschnitt von 2011 bis 2025 beträgt 1,06 Prozent. Unter derselben Laufzeit entstehen daraus 2.520 Euro nominal. Zwei Prozent jährliche Inflation drücken diesen Betrag auf 783 Euro in heutiger Kaufkraft.

Und selbst das ist vor Steuern. Während der Ansparphase bleiben die Erträge steuerfrei. In der Auszahlungsphase unterliegt der geförderte Teil einschließlich seiner Erträge der vollen nachgelagerten Besteuerung. Welcher persönliche Steuersatz im Jahr 2085 gilt, weiß heute niemand.

Bezahlt wird das Geschenk aus dem Bundeshaushalt. Der Entwurf nennt 198 Millionen Euro im Jahr 2027 und 411 Millionen Euro im Jahr 2030. Das Geld kommt nicht von Lars Klingbeil. Es kommt von den Steuerzahlern.

Am 12. August beschloss das Kabinett den Gesetzentwurf. 25 Tage später wird in Sachsen-Anhalt gewählt, fünf Wochen später in Berlin. Die große 53.000-Euro-Zahl kommt damit genau rechtzeitig für den Wahlkampf. Eltern jetzt zu entlasten wäre weniger fotogen. Es würde allerdings sofort wirken.

Man muss der Regierung zugutehalten: Diesmal fragt das Geschenk weder nach syrischer oder ukrainischer Staatsangehörigkeit noch nach Leihmutterschaft oder LGBTQ-Eltern. Erster Wohnsitz in Deutschland genügt. Sogar die Kinder jener, die das Programm mit ihren Steuern bezahlen, dürfen mitmachen.

Kein Gesetz bindet künftige Mehrheiten für fast 60 Jahre. Beiträge, Auszahlungsalter und Steuerregeln können wieder geändert werden. Wer glaubt, die seit Jahrzehnten regierenden Parteien würden eine solche Leistung bei der nächsten Haushaltskrise niemals antasten, glaubt auch an den Weihnachtsmann.

Wie bedingt dieses Geschenk ist, zeigt eine andere Regel: Stirbt das Kind vor seinem 18. Geburtstag, fällt das Frühstartrentenvermögen an den Staat zurück.

Die Alternative wäre einfacher: Eltern entlasten, solange sie arbeiten, einzahlen und Kinder großziehen. Ungarn hat den Familienfreibetrag zum 1. Januar 2026 gegenüber Anfang 2025 verdoppelt. Für Mütter unter 40 mit zwei Kindern gilt 2026 zusätzlich eine Einkommensteuerbefreiung. Das Geld bleibt im laufenden Monat bei der Familie.

Wer Kinderkriegen heute bezahlbarer macht, stärkt Deutschlands eigene künftige Arbeitskräftebasis. Dann muss nicht jeder Personalmangel mit dem Import neuer „Fachkräfte“ beantwortet werden.

Die Bundesregierung wählt stattdessen zehn Euro im Monat, gesperrt bis 65, hochgerechnet mit einer Börsenrendite über fast sechs Jahrzehnte.

Das ist keine Altersvorsorge. Das ist Augenwischerei mit Zinseszins.

Quellen: Bundesfinanzministerium: Gesetzentwurf und Regelungsinhalt · Bundesfinanzministerium: Fragen und Antworten · n-tv: Beispielrechnung des Finanzministeriums · Deutsche Bundesbank: Renditen der Bundeswertpapiere · Landtag Sachsen-Anhalt: Wahltermin · Landeswahlleiter Berlin: Wahltermin · Ungarische Steuerbehörde: Familienfreibetrag 2026 · Ungarische Steuerbehörde: Steuerbefreiung für Mütter

Mehr dazu: Verlust ausgeschlossen. Angeblich.

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