Nachrichten ohne ÖRR-Filter
Die Nachrichten, bevor sie durch den Filter gehen.
Österreich

Strache: der dritte Freispruch

Freispruch in der Lebensversicherungscausa, nicht rechtskräftig. Für Heinz-Christian Strache ist es der dritte.

Am Wiener Landesgericht endete der Untreueprozess gegen den früheren FPÖ-Obmann und Vizekanzler Heinz-Christian Strache mit einem Freispruch, ebenso für einen Mitangeklagten. Der Schöffensenat wies den Vorwurf nach rund 40 Minuten Beratung zurück: Es sei nicht nachweisbar, dass Strache sich die Summe entgegen dem Willen der Partei zuwenden wollte. Die Freisprüche sind nicht rechtskräftig, die Staatsanwaltschaft hat drei Tage Zeit für ein Rechtsmittel.

Im Kern ging es um eine von der Wiener FPÖ abgeschlossene Lebensversicherung, in die 940.000 Euro einbezahlt wurden. Die Anklage sah ein unzulässiges „In-sich-Geschäft“, weil Strache sich 2014 als Begünstigter habe eintragen lassen. Das Gericht wertete die Vereinbarung als unwirksam und „im Zweifel nicht ernst gemeint“. Strache sprach von einem Verfahren, das ihn „existenziell massiv belastet“ habe, und vom dritten Freispruch in sieben Jahren mit zwölf Ermittlungsverfahren. Es gilt die Unschuldsvermutung, im Herbst folgt der nächste Prozess im CASAG-Komplex.

Die Jahre der Ermittlungen waren dem ÖRR stets prominente Meldungen wert. Der Freispruch läuft als nüchterne Notiz aus dem Landesgericht. Beide Male stimmt die Faktenlage, nur die Lautstärke unterscheidet sich.

Aus der Redaktion Ein Freispruch ist ein Freispruch, auch der dritte, auch ein nicht rechtskräftiger. Wer über jede Anklage groß berichtet, sollte den Ausgang nicht ins Kleingedruckte schieben.
← Zurück zur Startseite