Nachrichten ohne ÖRR-Filter
Die Nachrichten, bevor sie durch den Filter gehen.
Medien

Amtlich einseitig gegen die AfD

Man muss die AfD nicht mögen, um zu bemerken, was hier passiert ist: Eine Aufsicht bescheinigt einem gebührenfinanzierten Sender genau jene Schieflage, die dessen Kritiker seit Jahren beschreiben, und diesmal steht es in einem Bescheid.

Die Unabhängige Beschwerdeinstanz für Radio und Fernsehen, die Aufsichtsbehörde des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in der Schweiz, gab einer Beschwerde gegen einen „Tagesschau“-Beitrag des Senders SRF statt. Gegenstand war ein Bericht von Ende November über Proteste gegen die Gründung der AfD-Jugendorganisation „Generation Deutschland“ im deutschen Gießen. Das Ergebnis laut einem Medienbericht: Die Berichterstattung habe das Sachgerechtigkeitsgebot verletzt.

Der Vorwurf, dem die Kommission mit knapper Mehrheit von fünf zu vier Stimmen folgte, ist präzise: Die AfD sei durchgehend negativ gezeichnet worden, während Demonstrationen aus dem linken bis linksextremen Spektrum überwiegend positiv erschienen seien. Auch die Einordnung der Korrespondentin, die im Zusammenhang mit den Protesten von einer „wehrhaften Demokratie“ sprach, wurde beanstandet. Anmoderation, Film und Analyse ergaben nach Auffassung der Instanz ein unausgewogenes Bild zulasten der Partei.

Fair bleibt festzuhalten, wie eng dieses Urteil ist: fünf zu vier, keine inhaltliche Bewertung der AfD, nur ein Befund über die journalistische Ausgewogenheit eines einzelnen Beitrags. Genau das aber macht ihn interessant, denn er benennt den Mechanismus in nüchterner Behördensprache, den ein Sender sonst als Meinungssache abtut: die freundliche Kamera für die eine Seite, das strenge Etikett für die andere.

Beim heimischen ÖRR bleibt es beim Schweigen. Fälle, in denen eine Aufsicht dem eigenen Haus Unausgewogenheit attestiert, sind kein Sendeplatz wert. Es bleibt das Bild einer Aufsicht, die dem Gebührenfunk in aller Form bescheinigt, was der über sich selbst nie senden würde.

Aus der Redaktion Ein einzelnes Urteil, knapp gefällt, macht noch keine Systemkritik. Bemerkenswert ist die Selbstverständlichkeit, mit der ein gebührenfinanzierter Betrieb über die Aufsichtsentscheidung schweigt, die ihn selbst betrifft, während er Verfehlungen anderer gerne meldet. Ein unabhängiges Medium würde den eigenen Fall genauso ernst nehmen wie den fremden.
← Zurück zur Startseite