Wenn Beteiligung zum Urteil wird
350.000 Unterschriften, eine Volksabstimmung, ein klares Ergebnis: gescheitert. Nicht am Inhalt, sondern an einer Beteiligungshürde. Der ÖRR meldet das Scheitern und lässt die eigentliche Frage verschwinden.
In der Slowakei ist eine Volksabstimmung über die Wiedereinführung einer Sonderstaatsanwaltschaft und einer nationalen Kriminalbehörde sowie über die Abschaffung lebenslanger Politikerpensionen gescheitert. Die Beteiligung lag bei 16,1 Prozent; gültig gewesen wäre das Referendum erst ab mehr als 50 Prozent der 4,3 Millionen Stimmberechtigten. Initiiert hatte es die außerparlamentarische Opposition, die zuvor über 350.000 Unterschriften gesammelt hatte.
Die Überschrift lautet „geringe Beteiligung“, das Urteil ist die Wahlbeteiligung. Was zur Abstimmung stand, tritt in den Hintergrund: Anti-Korruptions-Behörden, die die Regierung zuvor abgeschafft hatte, und Politikerpensionen, von denen derzeit vor allem der amtierende Regierungschef profitiert.
Ein Quorum hat seinen Sinn, es schützt vor Entscheidungen kleiner, hoch motivierter Minderheiten. Aber eine 50-Prozent-Hürde macht direkte Demokratie in der Praxis oft unmöglich, und genau das ist ihr politischer Nebeneffekt. Wer regiert, muss ein unbequemes Anliegen nicht bekämpfen; es reicht, wenn kaum jemand hingeht. Der ÖRR nennt das „gescheitert“, nicht „ausgehebelt“.
So wird das Anliegen von hunderttausenden Bürgern zur Fußnote einer Beteiligungsstatistik. Ob eine Hürde, an der Volksabstimmungen fast zwangsläufig scheitern, noch ein Schutz der Demokratie ist oder längst ein Schutz vor ihr, wäre die interessante Frage. Sie steht im Bericht nicht.