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Deutschland

Regierung fahndet nach Familie, die durch Steuerreform 632 Euro spart

KI-Satire: Eine Busfahrerin, ein Pfleger und zwei Kinder stehen wie bei einer polizeilichen Gegenüberstellung vor einer Messwand
KI-Satire: RealFunk.

Nach dem Beschluss der Einkommensteuerreform sucht die Bundesregierung eine vierköpfige Familie, die dadurch ab 2028 genau 632 Euro mehr im Jahr hat.

Zuletzt gesehen wurde sie in einer Beispielrechnung auf der Website der Bundesregierung.

Gesucht: Pflegekraft, Busfahrerin, jeweils 2.800 Euro Monatsbrutto, zwei Kinder.

„Die Familie muss es geben“, erklärte ein Sprecher des Finanzministeriums. „Sonst hätte Excel eine Fehlermeldung angezeigt.“

Das Bundeszentralamt für Steuern hat inzwischen die Sonderkommission „632“ eingerichtet. Fahnder kontrollieren Krankenhäuser, Pflegeheime und Busdepots. Außerdem durchkämmen sie die breite Mitte, die irgendwo zwischen Grundfreibetrag und Spitzensteuersatz vermutet wird.

Erste Hinweise führten ins Leere. Eine Krankenpflegerin war mit einem Straßenbahnfahrer verheiratet. Bei einem anderen Paar stimmten Beruf und Einkommen, es hatte aber nur ein Kind und einen Labrador. Das Ministerium lehnte es ab, den Hund beim Kindergeld zu berücksichtigen.

Sobald die Familie gefunden ist, kommt sie deshalb in ein Schutzprogramm des Finanzministeriums. Bis Ende 2028 darf niemand den Arbeitsplatz wechseln, Überstunden machen, ein drittes Kind bekommen oder mehr verdienen. Die Bundesregierung garantiert im Gegenzug, dass sich Miete, Lebensmittelpreise und Sozialabgaben weiter frei entwickeln können. Sie stehen nicht in der Tabelle.

Bleibt die Fahndung erfolglos, stellt das Ministerium selbst eine Familie zusammen. Eine Referatsleiterin wird zur Busfahrerin umgeschult, ein Pfleger versetzt und zwei Kinder werden befristet abgeordnet.

Wer die Familie sieht, soll sie keinesfalls ansprechen. Vor allem darf ihr niemand eine Gehaltserhöhung anbieten.

Anlass: Das Bundeskabinett beschloss am 2. September 2026 den Entwurf des Einkommensteuerreformgesetzes 2027. Als Beispiel nennt die Bundesregierung eine Pflegekraft und eine Busfahrerin mit jeweils 2.800 Euro Monatsbrutto und zwei Kindern, die ab 2028 um circa 632 Euro jährlich entlastet werden sollen. Bundesfinanzministerium · Bundesregierung

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