Reform? Dann sehen wir uns
Es gibt einen einfachen Test dafür, wie eine Institution zu ihren Beitragszahlern steht: was sie tut, wenn diese anders abstimmen, als ihr lieb ist.
Der Mitteldeutsche Rundfunk bereitet eine Klage vor. Nicht gegen einen Gegner, sondern gegen ein Wahlergebnis, das es noch nicht gibt. Der AfD-Spitzenkandidat in Sachsen-Anhalt, Ulrich Siegmund, hat angekündigt, im Fall eines Wahlsiegs die Rundfunk-Staatsverträge zu kündigen und stattdessen einen sogenannten Grundfunk aufzubauen, finanziert mit einem Zehntel der bisherigen Ausgaben. Konkrete Details dazu bleiben offen. Der Justiziar des MDR hat angekündigt, am Tag der Kündigung werde geklagt.
Die juristische Linie steht schon. Eine Kündigung sei „materiell unwirksam“, wenn Sachsen-Anhalt nicht bis zum 1. Januar 2029 eine verfassungsgemäße Alternative bereitstelle; eine Abschaffung ohne Ersatz sei verfassungsrechtlich ausgeschlossen. Der Medienwissenschaftler Wolfgang Schulz hält eine Klage vor dem Bundesverfassungsgericht für denkbar und sieht hohe Erfolgsaussichten für den MDR. Die AfD liegt in Sachsen-Anhalt in Umfragen bei rund 41 Prozent.
Fair bleibt festzuhalten, was das nicht ist. Rundfunkfreiheit ist ein Grundrecht, und der Schutz des Rundfunks vor dem Zugriff der jeweiligen Regierung ist keine Marotte, sondern eine Lehre aus der deutschen Geschichte. Ein Ministerpräsident, der einen unliebsamen Sender abschaltet, wäre das Problem und nicht die Lösung. Der MDR argumentiert auch nicht, Reform sei verboten. Er argumentiert, Abschaffung ohne Ersatz sei verfassungswidrig. Das ist ein ernstzunehmendes Argument, und es könnte vor Gericht tragen.
Bemerkenswert bleibt die Konstruktion trotzdem. Die Verfassung schützt den Rundfunk vor dem Staat. Hier schützt sie ihn vor dem Wähler. Und ausgerechnet jene Institution, deren gesetzlicher Auftrag Ausgewogenheit ist, teilt vor der Wahl mit, gegen welches Wahlergebnis sie vorgehen wird.
Man stelle sich eine Behörde vor, die vor einer Wahl ankündigt, gegen das mögliche Regierungsprogramm einer bestimmten Partei zu klagen. Der Aufschrei wäre gewaltig, und er wäre berechtigt.