Pilnacek: OLG kippt Diversion
Zwei Frauen sollten mit einer Diversion davonkommen. Das OLG Wien sagt Nein, das Verfahren um Pilnaceks verschwundene Laptops geht weiter.
Das Oberlandesgericht Wien hat die Diversion im Prozess wegen Falschaussage in der Causa Pilnacek aufgehoben. Die Wirtschafts- und Korruptionsstaatsanwaltschaft hatte der Vertrauten des verstorbenen Ex-Justizsektionschefs und ihrer damaligen Mitbewohnerin vorgeworfen, bei Einvernahmen falsche Angaben zum Verbleib von Pilnaceks Laptops gemacht zu haben. Es gilt die Unschuldsvermutung.
Das Erstgericht hatte das Verfahren Anfang Juni per Diversion beendet, gegen je 250 Euro Verfahrenskosten und 180 Stunden gemeinnützige Arbeit. Das OLG begründet die Aufhebung mit generalpräventiven Erwägungen: Würden Falschaussagen nur mit Diversion statt mit Urteil geahndet, entstehe in der Bevölkerung der Eindruck der Bagatellisierung. Das Verfahren wird fortgesetzt. Parallel liegt laut einem Medienbericht ein weiterer Strafantrag vor, unter anderem wegen dauernder Sachentziehung.
Der ÖRR meldet den Vorgang korrekt und nüchtern. Die größere Frage steht nicht im Titel: warum die Laptops eines verstorbenen Spitzenbeamten, zentrale Beweisstücke in heiklen Ermittlungen, überhaupt aus dem Blick geraten konnten.