400.000 Namen, kein Verfahren
Eine europäische Bürgerinitiative sammelt in einem Monat über 400.000 Unterschriften. Die EU-Kommission will sie gar nicht erst registrieren. Beim Staatsfunk kommt der Vorgang nicht vor.
Über 400.000 Unterschriften in einem Monat, so die Organisatoren einer migrationskritischen europäischen Bürgerinitiative. Laut einem Medienbericht hat die EU-Kommission den Initiatoren schriftlich mitgeteilt, dass sie die Initiative nicht registrieren will: Sie verstoße „offenkundig“ gegen die Werte der Union. Zur Begründung führt Brüssel eine „Diskriminierung aufgrund der Rasse und der ethnischen Herkunft“ an, ein Verstoß gegen Artikel 21 der Grundrechtecharta und Artikel 2 des EU-Vertrags. Ohne Registrierung kann das Begehren nicht einmal starten.
Die Forderungen der Initiative sind radikal und rechtlich umstritten, das ist unbestritten. Interessant ist der Vorgang dahinter. Die europäische Bürgerinitiative ist ein Instrument direkter Demokratie. Seit der Reform 2019 gilt die Verweigerung der Registrierung als absolute Ausnahme, die Hürde „offenkundig wertewidrig“ wurde bewusst hoch angesetzt, damit die Kommission nicht zum inhaltlichen Türsteher wird. Genau in dieser Rolle steht sie nun. Dass es kippen kann, zeigt ein Präzedenzfall: Die Initiative „Minority SafePack“ wurde erst nach einem Gerichtsverfahren registriert.
Der zwangsfinanzierte Rundfunk berichtet ausführlich, wenn Bürgerbegehren ins gängige Bild passen. Dass ein Begehren mit 400.000 Namen administrativ gestoppt wird, bevor überhaupt jemand darüber abstimmen darf, ist im ÖRR-Programm nicht zu finden. Die Frage, wer entscheidet, welche Anliegen von Bürgern bis zur Abstimmung kommen, wäre eine Meldung wert.