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Deutschland

Reformkanzler auf Bestellung

Kanzler Merz gibt eine Regierungserklärung ab und präsentiert sich mit Verweis auf die Koalitionsbeschlüsse der Vorwoche als „Reformkanzler“. Der Gebührenfunk trägt das Etikett in der eigenen Überschrift weiter, garniert mit einem Fragezeichen, das kritisch aussieht und die Selbstbeschreibung trotzdem reicht: „Merz’ Auftritt als Reformkanzler?“.

In der Sache stehen 34 Maßnahmen. Die Schlagzeile macht die Steuerreform mit einem Entlastungsvolumen von zehn Milliarden Euro, dazu wegfallende Berichtspflichten, die der Kanzler zum „Befreiungsschlag“ für Unternehmen erklärt. Das ist die Seite des Pakets, die sich leicht als Aufbruch erzählen lässt.

Die andere Seite steht kleiner: Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, die telefonische Krankschreibung wird gestrichen. Ärzteverbände und Gewerkschaften laufen dagegen Sturm, Merz nennt es eine „harte Entscheidung“, begründet mit einem angeblich zu hohen Krankenstand. Beides, Steuergeschenk und Zusatzlast, wandert unter dasselbe Wort: Reform.

So wird „Reform“ zur Vokabel, die eine Entlastung für die einen und eine neue Pflicht für die anderen zu ein und derselben Vorwärtsbewegung verschmilzt. Wer die Überschrift eines Kanzlers ungefiltert übernimmt, spart der Politik die unbequeme Nachfrage, wer hier eigentlich entlastet und wer belastet wird.

Aus der Redaktion Ein Kanzler, der sich selbst „Reformkanzler“ nennt, betreibt Eigenwerbung. Das ist sein gutes Recht. Die Aufgabe des Rundfunks wäre, das Etikett zu prüfen, nicht es weiterzureichen.
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