Le Pen, die Uneinsichtige
Einer französischen Spitzenpolitikerin wird per Urteil das passive Wahlrecht entzogen, sie darf bei der nächsten Präsidentschaftswahl nicht antreten. Man könnte meinen, der Eingriff selbst sei die Nachricht. Quer durch die Redaktionen ist es etwas anderes: ihr Trotz.
Die Färbung ist überall dieselbe. Ein Kommentar nennt sie „die Zockerin“, die „eine hochriskante Wette“ eingehe. Anderswo heißt es, sie „wolle trotzdem antreten“, sie „halte an ihrer Kandidatur fest“. Das Subjekt der Empörung ist nicht das Gericht, das eine Frontfrau aus dem Rennen nimmt, sondern die Frau, die sich nicht fügt.
Das ist kein Zufall der Wortwahl, das ist eine geteilte Vorentscheidung: Wer ausgeschlossen wird, hat es sich selbst zuzuschreiben; wer sich wehrt, ist unbelehrbar. Dass ein Urteil den aussichtsreichsten Herausforderer einer Regierung von der Wahl fernhält, wäre in jeder anderen Konstellation ein Aufreger. Hier wird daraus eine Charakterfrage.
Wir stellen keine Absicht in den Raum und behaupten keine Absprache. Wir zeigen nur den Gleichklang: dieselbe Rolle, dieselbe Schuldzuweisung, bei mehreren Häusern nebeneinander, verkauft als nüchterne Lage.