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Ausland

Wenn das Gericht mitwählt

An diesem Dienstag entscheidet ein Pariser Berufungsgericht, ob Marine Le Pen, Fraktionschefin des Rassemblement National, bei der Präsidentschaftswahl im kommenden Jahr überhaupt antreten darf. Bestätigt das Gericht das erstinstanzliche Urteil, gilt für sie ein Kandidaturverbot. Der ÖRR fasst das in die Schlagzeile „Entscheidungstag für Frankreichs Rechte". Das ist nicht falsch. Es ist nur die kleinere der beiden Fragen.

In der Sache geht es um den Vorwurf, die Partei habe von 2004 bis 2016 rund 1,4 Millionen Euro für EU-Parlamentsassistenten zweckwidrig für die eigenen Finanzen verwendet. Le Pen weist die Vorwürfe zurück, im Vorjahr wurde sie in erster Instanz schuldig gesprochen, gemeinsam mit elf weiteren Angeklagten läuft nun die Berufung. Das ursprüngliche Strafmaß umfasste vier Jahre Haft, davon zwei auf Bewährung und zwei mit Fußfessel, dazu ein fünfjähriges Verbot öffentlicher Ämter. Die Staatsanwaltschaft fordert nun eine mildere Strafe, das Kandidaturverbot soll aber bleiben.

Man kann diesen Vorwurf ernst nehmen, und ein Urteil ist zu respektieren, egal wen es trifft. Doch dass ein Gericht die aussichtsreichste Herausforderin aus dem Rennen nehmen kann, ist für eine Demokratie keine Randnotiz, sondern der Kern. Genau dieser Kern taucht in der Rahmung des ÖRR nicht auf. Dort dreht sich fast alles um die Nachfolgefrage, um den erst 30-jährigen Jordan Bardella als „Plan B", um parteiinterne Zweifel und Umfragen.

Der Test ist einfach: Stünde eine linke Spitzenkandidatin vor einem drohenden Kandidaturverbot, hieße die Schlagzeile wohl kaum „Entscheidungstag". Dann ginge es um Rechtsstaat und Verhältnismäßigkeit, um die Gefahr, unliebsame Politik per Gericht auszuschalten. Beim RN reicht das Etikett „rechtspopulistisch", und die größere Frage erledigt sich von selbst.

Aus der Redaktion Korruption gehört verfolgt, ohne Ansehen der Partei. Aber wenn Justiz über Wahlchancen entscheidet, ist das ein Vorgang von Rang, kein Terminhinweis. Ein unabhängiges Medium meldet den Prozess und stellt zugleich die demokratische Frage. Der Gebührenfunk stellt sie dann, wenn die Betroffenen ihm näherstehen.
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