Keine Straftat. Trotzdem weg.
Zukünftige Realität in Deutschland:
Ein Zollbeamter sieht einen Porsche. Der Fahrer erscheint ihm verdächtig. Für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht reicht es nicht.
Für den Zugriff soll es künftig reichen.
Der Zoll erklärt die Herkunft des Autos für unklar. Der Porsche ist erst einmal weg. Ohne Anklage. Ohne Verurteilung. Ohne vorherige Entscheidung eines Gerichts.
Lars Klingbeils „Zollfinanzgerechtigkeitsgesetz“ soll genau das ermöglichen: administrative Ermittlungen und Sicherstellungen bei Vermögen, obwohl die Schwelle für ein Strafverfahren nicht erreicht ist.
Beweisen soll nicht der Staat, dass der Porsche aus einer Straftat stammt. Der Eigentümer soll erklären, woher er kommt.
Genügen seine Unterlagen nicht, bleibt das Auto beschlagnahmt. Über die endgültige Einziehung entscheidet später ein Verwaltungsgericht.
Erst nimmt der Staat. Dann muss der Bürger sich wehren.
Verkauft wird das mit Clanbossen, Rolex und organisiertem Verbrechen. Geschaffen wird eine Befugnis für Behörden: Eigentum wegnehmen, obwohl es nicht einmal für einen strafrechtlichen Anfangsverdacht reicht.
Das Ministerium nennt es „Gerechtigkeit“.
Tatsächlich dreht Klingbeil den Rechtsstaat um: Nicht der Staat beweist die Schuld. Der Bürger beweist, dass ihm sein Eigentum zusteht.