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Vom Gesetz zum Honorar

Vom Gesetz zum Honorar

Robert Habeck, bis vor Kurzem Vizekanzler und Wirtschaftsminister, hat einen neuen Posten: Senior Advisor bei der Investmentgesellschaft Urban Partners aus Dänemark, die unter anderem in Stadtentwicklung und Forschung investiert. Dass ein Ex-Minister in die Privatwirtschaft wechselt, ist nichts Ungewöhnliches. Interessant wird es bei der Frage, wem diese Gesellschaft gehört.

Zu den Miteigentümern von Urban Partners zählt laut Medienberichten die Unternehmensgruppe rund um den Heiztechnik-Konzern Viessmann. Genau dieser Konzern verkaufte kurz nach Inkrafttreten von Habecks Gebäudeenergiegesetz seine profitabelste Sparte, die Klimatechnik mit Heizungen und Wärmepumpen, für rund zwölf Milliarden Euro an den US-Konzern Carrier Global. Geprüft und freigegeben wurde dieser Verkauf vom Wirtschaftsministerium, das Habeck damals führte.

Das Heizungsgesetz drängte Millionen Haushalte in Richtung Wärmepumpe und machte damit exakt jene Sparte wertvoller, deren Verkauf sein Haus abzeichnete. Nun sitzt der Gesetzgeber von einst auf der Beraterbank eines Investors, an dem der Nutznießer von damals mitverdient. Man muss keinen Rechtsbruch behaupten, um zu erkennen, dass hier eine Drehtür quietscht.

Ein Delikt ist das nicht. Beraterverträge für ausgeschiedene Minister sind zulässig, und der Verkauf lief durch die üblichen kartellrechtlichen Verfahren. Es geht um die Optik. Und die ist eindeutig.

Genau an dieser Stelle trennt sich Berichterstattung von Stenografie. Ein „wird Berater bei Investmentgesellschaft" meldet den Wechsel und lässt die Verbindung zur eigenen Amtszeit weg. Wäre der Protagonist ein Politiker der falschen Farbe, stünde die Wärmepumpe schon in der Schlagzeile.

Aus der Redaktion Die Nachricht ist nicht, dass ein Ex-Minister Geld verdient. Die Nachricht ist die Kette: Gesetz, Verkauf, Freigabe durch das eigene Haus, Beraterposten beim Miteigentümer des Profiteurs. Ein unabhängiges Medium legt diese Kette offen und die entlastenden Fakten dazu, die Legalität, die fehlende Anschuldigung, und überlässt die Wertung dem Publikum. Beim Gebührenfunk bleibt es gern beim schlichten Personalwechsel.
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