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Deutschland

Gewinne privat. Risiko beim Staat.

KI-Illustration einer beleuchteten Gas-Infrastruktur mit Rohren und Industrieanlagen
KI-Illustration: RealFunk.

Deutschlands Gasspeicher waren am 18. August nur zu 50,06 Prozent gefüllt. Händler warten ab, weil Gas teuer ist. Muss später der Staat beschaffen, ist die Rechnung bereits gesetzlich verteilt: Einen Fehlbetrag erstattet der Bund.

Ein Jahr zuvor waren die Speicher zum selben Zeitpunkt zu knapp 67 Prozent gefüllt. Für die meisten Anlagen gilt zum 1. November ein Ziel von 80 Prozent; wegen niedrigerer Vorgaben für einige Porenspeicher ergibt sich über alle Speicher hinweg ein Gesamtziel von rund 70 bis 71 Prozent.

Die Vereinigung der Fernleitungsnetzbetreiber Gas hält selbst dieses Gesamtziel inzwischen für kaum noch erreichbar. Dafür wären dem Verband zufolge tägliche Einspeicherungen von bis zu 1,2 Terawattstunden nötig – der höchste Wert, der im Markt je beobachtet wurde. Tatsächlich wurden zuletzt weniger als 0,5 Terawattstunden pro Tag eingespeichert.

Der Grund ist kein Geheimnis. Anhaltend hohe Gaspreise nehmen Händlern und Lieferanten den Anreiz, jetzt große Mengen einzulagern. Wer heute teuer kauft und im Winter zu einem niedrigeren Preis verkaufen muss, macht Verlust. Also wird gewartet.

Bundesnetzagentur-Chef Klaus Müller beschreibt den Fehlanreiz noch deutlicher. Manche Händler könnten darauf setzen, dass der Staat bei verfehlten Füllzielen am Ende selbst kauft. Sein Appell lautet deshalb: „Wettet nicht gegen den Staat.“

Das Bundeswirtschaftsministerium erklärt derweil, der Markt müsse die Speicher füllen. In der Regierungspressekonferenz vom 12. August sagte eine Ministeriumssprecherin, man wolle nicht in den Markt eingreifen. Die Kosten sollten weder Steuerzahler noch Unternehmen belasten.

Der Wunsch steht im Protokoll. Die Rechnung steht im Gesetz.

Reichen marktbasierte Maßnahmen und die Einspeicherung der Speichernutzer nicht aus, darf der Marktgebietsverantwortliche Trading Hub Europe nach § 35c Energiewirtschaftsgesetz zusätzliches Gas erwerben und einspeichern. Kosten und Erlöse werden anschließend miteinander verrechnet.

Übersteigen die anerkannten Kosten die Erlöse, hat Trading Hub Europe nach § 35f EnWG einen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung des negativen Differenzbetrags. Der Bund trägt den Fehlbetrag.

Damit ähnelt die Konstruktion dem bekannten „too big to fail“-Muster: Die Gewinnchance bleibt im Markt. Das letzte Risiko übernimmt die Öffentlichkeit. Händler können abwarten, Preise vergleichen und auf bessere Geschäfte hoffen. Wenn die Versorgungssicherheit gefährdet ist, kann der Staat nicht einfach ebenfalls abwarten.

Beim vergangenen staatlichen Eingriff im Jahr 2022 kaufte Trading Hub Europe für rund neun Milliarden Euro Gas ein. Auch diesmal würde der Staat voraussichtlich in einem Markt kaufen, in dem Zeitdruck und Knappheit die Preise nicht gerade senken.

Das Ministerium sagt, der Steuerzahler solle nicht belastet werden. § 35f sagt, wer den Fehlbetrag trägt, falls diese Hoffnung scheitert.

Gewinne privat. Risiko beim Staat.

Quellen: Sächsisches Wirtschaftsministerium zu Füllstand und Ziel, FNB Gas zur Einspeicherung, Regierungspressekonferenz vom 12. August, Klaus Müller im Zeit-Interview.

Aus der RedaktionDer Markt bekommt Zeit für seine Rechnung. Wenn diese Rechnung nicht aufgeht, bekommt der Bund den Fehlbetrag.
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