Falsch wählen gerade noch vereitelt
In Wilhelmshaven wird nach der Wahl geprüft, ob ein Kandidat zu Recht gar nicht erst antreten durfte.
WILHELMSHAVEN – In Wilhelmshaven durfte der AfD-Kandidat nicht zur Oberbürgermeisterwahl antreten. Das Verwaltungsgericht wies seinen Eilantrag zurück. Ob die Äußerungen des Kandidaten den Ausschluss tatsächlich rechtfertigten, ließ das Gericht offen: Solche Fragen würden grundsätzlich erst nach der Wahl geprüft.
Niedersachsen will dieses Verfahren nun zum bundesweiten Standard ausbauen. Künftig entscheidet eine Vorwahlprüfstelle, wer überhaupt auf den Stimmzettel darf. Danach dürfen die Bürger frei und geheim unter jenen Kandidaten wählen, die bereits von den Verfechtern „unserer Demokratie“ vorgefiltert wurden. Zu viel Auswahl ist schließlich auch gar nicht gesund.
Wer nicht antreten durfte, kann das Ergebnis anschließend anfechten. Stellt sich heraus, dass ein Kandidat zu Unrecht ausgeschlossen wurde, bleibt die Wahl selbstverständlich gültig. Eine Wiederholung wäre den Wählern nicht zuzumuten: Die Möglichkeit, auf einmal auch Kandidaten wählen zu können, die ihnen vorher vorenthalten wurden, könnte viele Wähler überfordern.
Das Innenministerium begrüßte das Modell. Es verbinde maximale Wahlfreiheit mit minimalem Wahlrisiko.
Damit bleibt jede Stimme frei. Nur die Auswahl wird verwaltet.
Anlass: Der Wahlausschuss in Wilhelmshaven ließ den AfD-Kandidaten für die Oberbürgermeisterwahl am 13. September 2026 wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue nicht zu. Das Verwaltungsgericht Oldenburg lehnte seinen Eilantrag ab und verwies für die Überprüfung grundsätzlich auf das Verfahren nach der Wahl; ob die vorgelegten Äußerungen den Ausschluss inhaltlich rechtfertigten, ließ das Gericht offen. Verwaltungsgericht Oldenburg · Landeswahlleitung Niedersachsen
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