Erst der Queer-Workshop. Dann das Bußgeld.
Ein Gymnasium im Landkreis Dachau verpflichtet Achtklässler zu einem LGBTQ-Workshop. Die Eltern eines 14-Jährigen verlangen vorher die Materialien und klare Auskunft über die Inhalte. Sie bekommen beides nach eigenen Angaben nicht.
Die Schule erklärt den Workshop zur Pflichtveranstaltung. Der Junge bleibt zu Hause.
Dafür schickt das Landratsamt Dachau ihm persönlich einen Bescheid: 50 Euro Bußgeld, 25 Euro Gebühren und 3,50 Euro Zustellkosten. Insgesamt 78,50 Euro – adressiert an einen Vierzehnjährigen.
Die Behörde begründet den Bescheid damit, dass der Schüler den gesamten Unterrichtstag versäumt habe, nicht nur den Workshop in der fünften und sechsten Stunde. Wann der Workshop stattfinden würde, war den Eltern nach eigener Aussage jedoch vorher nicht mitgeteilt worden. Im Informationsschreiben der Schule stand keine Uhrzeit.
So sieht weltanschauliche Freiheit an deutschen Schulen aus: Ein staatlich geförderter Aktivistenverein darf Kindern seine Vorstellungen von Geschlecht und sexueller Identität vermitteln. Eltern dürfen fragen. Entscheiden dürfen sie nicht. Wer sein Kind der Veranstaltung entzieht, wird zur Kasse gebeten.
Der Verein „diversity München“ fordert zugleich, queere Themen strukturell in bayerischen Lehrplänen zu verankern und selbstgewählte Namen auf Zeugnissen zu verwenden.
Das ist kein neutraler Unterricht. Es ist staatlich erzwungene Weltanschauung.
Niemand darf gezwungen werden, die politischen und gesellschaftlichen Vorstellungen eines Aktivistenvereins zu übernehmen. Schule soll Wissen vermitteln. Sie ist keine Kirche für Genderdogmen.
Lasst die Kinder lernen. Lasst die Familien in Ruhe.
Quelle: Apollo News