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Deutschland

Enteignung verboten, SPD grollt

Die Koalition aus Union und SPD will per Bundesgesetz verhindern, dass Bundesländer große Wohnungskonzerne enteignen können. Damit reagiert sie vor allem auf Berlin, wo eine Mehrheit in einem Volksentscheid für die Vergesellschaftung großer Wohnungsunternehmen gestimmt hat.

Bemerkenswert ist der Widerstand aus den eigenen Reihen. Berliner SPD-Bundestagsabgeordnete stellen sich offen gegen das Verbot; es wäre, so ihre Warnung, ein „Wahlgeschenk an die Linke“, kurz vor der Berliner Wahl am 20. September. Die Linke wiederum spricht von einem Kniefall vor den Profitinteressen der Konzerne.

Für den Gebührenfunk ist das heikler Stoff, denn er zwingt zur klaren Benennung: Hier will der Bund per Gesetz den Weg versperren, für den in Berlin eine Mehrheit gestimmt hat. Wird der Vorgang als nüchterne „Klarstellung“ gerahmt, verschwindet genau die Spannung zwischen Volksabstimmung und Bundesgesetz.

Man muss die Enteignung nicht gutheißen, um die Frage zu stellen: Was gilt ein Volksentscheid, wenn die nächste Ebene ihn per Gesetz aushebeln kann? Das ist die Nachricht, nicht der Koalitionsfrieden.

Aus der Redaktion Ob Enteignung klug ist, darüber lässt sich streiten. Dass ein mehrheitlich beschlossener Volksentscheid per Bundesgesetz ausgehebelt wird, ist keine Randnotiz, sondern eine demokratische Grundsatzfrage. Wer sie zur Verwaltungsmeldung macht, blendet das Eigentliche aus.
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