Der Mann, der nicht geprüft wird
„Wie wär’s denn, wenn wir einfach mal ein Verfahren machen und gucken, ob man jemandem extrem Rechtem wie ihm seine aktiven und passiven Wahlrechte abnehmen kann.“
Das sagt Jens Spahn, Vorsitzender der Unionsfraktion im Deutschen Bundestag, im „Focus“-Podcast „Machtmenschen“. Gemeint ist Björn Höcke. Der Vorzug gegenüber einem Parteiverbot, so Spahn: Der Ausgang wäre berechenbarer.
Ein Wahlrechtsentzug liefe über Artikel 18 des Grundgesetzes, die Verwirkung von Grundrechten. Darüber entscheidet allein das Bundesverfassungsgericht. Seit 1949 war kein einziges solches Verfahren erfolgreich. Nicht eines. Spahn stützt seinen Vorstoß auch gar nicht auf die Voraussetzungen dieses Artikels. Er stützt ihn darauf, dass es klappen könnte.
Das fügt sich lückenlos in Spahns Demokratieverständnis.
Am 3. November 2021 sagte er, damals Bundesgesundheitsminister: „Wir erleben gerade vor allem eine Pandemie der Ungeimpften – und die ist massiv.“ Wenige Wochen später galt vielerorts 2G. Millionen Menschen kamen nicht mehr ins Restaurant, ins Kino, ins Konzert.
Zwei Tage nach diesem Satz notierte das Robert-Koch-Institut intern: „In den Medien wird von einer Pandemie der Ungeimpften gesprochen. Aus fachlicher Sicht nicht korrekt, Gesamtbevölkerung trägt bei.“
Das Institut des Ministers hielt die Formel des Ministers für falsch. Öffentlich lesbar wurde der Satz erst 2024. Drei Jahre lang war der Widerspruch da. Er war nur nicht zu sehen.
Prüfen lässt sich Spahn bis heute nicht.
Als Minister ließ er 2020 Masken zu festen, hohen Preisen einkaufen. Der Streitwert der offenen Verfahren liegt nach Angaben des Linken-Abgeordneten Ateş Gürpınar bei 2,3 Milliarden Euro. Die Sonderermittlerin Margaretha Sudhof erklärte im Bundestag, sie habe „keine unbeschränkte Aussagegenehmigung“. Ihr Bericht kam geschwärzt in die Ausschüsse.
Einen Untersuchungsausschuss gibt es nicht. Artikel 44 des Grundgesetzes macht ihn zum Minderheitenrecht, damit eine Mehrheit sich nicht selbst aus der Prüfung nehmen kann. Nötig sind 158 Stimmen, Grüne und Linke haben 149. Es fehlen neun. Als sie bei der SPD Unterschriften sammelten, hieß es aus Unionskreisen gegenüber dem ZDF: Das käme einem Koalitionsbruch gleich.
Ein Abgeordneter, der ein Verfassungsrecht der Minderheit nutzt, bricht demnach die Koalition. Artikel 38 sagt über Abgeordnete: an Aufträge und Weisungen nicht gebunden, nur ihrem Gewissen unterworfen.