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Deutschland

DDR-Politoffizier als Wahlwächter

KI-Satire: Ein früherer DDR-Politoffizier blickt einem heutigen Polizisten in einer Wahlkabine über die Schulter
KI-Satire

Der Mann, der heutigen Polizisten erklären will, was sie wählen dürfen, war Politoffizier im DDR-Grenzregiment 33. In dessen Berliner Abschnitt wurde am 6. Februar 1989 der 20-jährige Chris Gueffroy erschossen. Das Kammergericht entschied 2007: Hüber muss hinnehmen, dass ihm als Politoffizier moralische Mitverantwortung für die Mauertoten zugeschrieben wird.

1990 trat Hüber in die Polizei und die GdP ein. Noch im selben Jahr wurde er Vorsitzender des Bezirkspersonalrats beim Grenzschutzpräsidium Ost. Heute ist er GdP-Vize und Vorsitzender des Bundespolizei-Hauptpersonalrats beim Innenministerium.

In der GdP-Mitgliederzeitschrift schreibt Hüber: „Polizisten können kraft ihres abgelegten Eides keine verfassungsfeindliche Partei wählen, diese unterstützen, oder dort mitmachen!“ Gemeint ist die AfD. Wer trotzdem Sympathien hege, habe im Polizeiberuf nichts verloren.

Das ist ein Angriff auf den Kern der Demokratie. Polizisten verantworten ihr dienstliches Handeln, nicht ihren geheimen Stimmzettel. Wer ihnen wegen einer Wahlentscheidung die berufliche Eignung abspricht, verlangt politische Gesinnungskontrolle im Staatsdienst. Das ist radikal und undemokratisch.

Der größte Landesbezirk widerspricht. Die GdP Nordrhein-Westfalen distanzierte sich am 12. August „ausdrücklich und vollumfänglich“ von Hübers Wortwahl, Vergleichen und juristischen Schlüssen. „Der Diensteid nimmt unseren Kolleginnen und Kollegen nicht das Wahlrecht.“ Hübers Thesen seien teilweise „juristisch falsch“.

Für einen möglichen Regierungswechsel benutzt Hüber den Begriff „Machtergreifung“ und entwirft einen „inneren Notstand“ mit länderübergreifendem Polizeieinsatz. Ausgerechnet der frühere Politoffizier fordert politische Zuverlässigkeit von Uniformierten. Die Bundesrepublik übernahm ihn in ihre Polizei. Nun muss der größte Landesbezirk seiner Gewerkschaft ihn daran erinnern, dass der Diensteid den Stimmzettel nicht ersetzt.

Quellen: Sven Hüber: „Richtig Nein sagen“ · GdP Nordrhein-Westfalen: Stellungnahme vom 12. August · GdP: Biografie Sven Hüber · Kammergericht Berlin: Urteile 10 U 49/06 und 9 U 88/06 · Deutschlandfunk: Kammergerichtsurteil

Mehr dazu: Gewählt, aber nicht wählbar

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