Das wird es mit uns nicht geben
Weber. Ferber. Hohlmeier. Liese. Voss. Radtke. Gahler. Ehler. McAllister. Niebler. Schwab. Verheyen. Lins. Düpont. Bentele. Und weitere.
Namen aus dem namentlichen Abstimmungsprotokoll des Europäischen Parlaments vom 9. Juli 2026, Punkt 2.1, Vorlage C10-0178/2026. Abgestimmt wurde über den Antrag, die Chatkontrolle 1.0 abzulehnen. Diese Abgeordneten stimmten gegen den Antrag. Also dafür, dass Anbieter wie Google und Meta unverschlüsselte Nachrichten ihrer Nutzer weiterhin anlasslos durchsuchen dürfen.
Neun Monate zuvor, am 7. Oktober 2025, trat der Vorsitzende der Unionsfraktion im Bundestag vor die Presse. Jens Spahn sagte: „Wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion sind gegen die anlasslose Kontrolle von Chats.“ Und: „Das wäre so, als würde man vorsorglich mal alle Briefe öffnen und schauen, ob da etwas Verbotenes drin ist. Das geht nicht, das wird es mit uns nicht geben.“
Für die Ablehnung stimmten 314 Abgeordnete, dagegen 276. Die Mehrheit des Hauses war gegen die Chatkontrolle. Sie kam trotzdem.
Denn der Text lief als zweite Lesung einer Ratsposition. In diesem Verfahren, geregelt in Artikel 294 des EU-Vertrags, kann das Parlament eine Ratsposition nur mit der Mehrheit aller seiner Mitglieder ablehnen, also mit 360 Stimmen, nicht mit der Mehrheit der Abstimmenden. Und tut es innerhalb der Frist nichts, gilt der Text als angenommen. Es fehlten 46 Stimmen.
Auf dieses Verfahren hat Parlamentspräsidentin Roberta Metsola von der EVP den totgeglaubten Ratsvorschlag Ende Juni zurückgeholt, im Dringlichkeitsverfahren, kurz vor der Sommerpause. Konstantin Macher von der Digitalen Gesellschaft nennt das einen „miesen Verfahrenstrick“. Elina Eickstädt vom Chaos Computer Club spricht von einem „herben Rückschlag im Kampf gegen anlasslose Massenüberwachung“.
Aus der EVP stimmten für die Ablehnung genau sechs Abgeordnete: Dahl, Nerudová, Ratas, Ripa, Terras, Wiseler-Lima. Kein einziger Deutscher. Unter den 276 Gegenstimmen steht der EVP-Block mit 158 Namen. Dort finden sich die deutschen Unionsabgeordneten, auch der EVP-Fraktionsvorsitzende Manfred Weber von der CSU.
Man muss sich klarmachen, was das Verfahren erlaubt hätte. Um die Chatkontrolle durchgehen zu lassen, hätte es gereicht, dem Saal fernzubleiben. Wer fehlt, stimmt in zweiter Lesung faktisch zu. Die Unionsabgeordneten sind gekommen und haben gegen die Ablehnung gestimmt.
Sie haben die Regel nicht erlitten. Sie haben sie benutzt.
Zur Genauigkeit: Bundestagsfraktion und Straßburger Abgeordnete sind zwei Gremien. Spahn hat nicht abgestimmt, weisungsgebunden ist ihm dort niemand. Ein Wortbruch im juristischen Sinne ist das nicht. Es ist nur dieselbe Partei. In Berlin sagt sie, das werde es mit ihr nicht geben. In Straßburg gibt es das mit ihr.