Wer klagt, bleibt länger
Manchmal steht die eigentliche Nachricht nicht im Urteil, sondern in dem, was danach unverändert weiterläuft.
Der Londoner High Court hat die Abschiebepraxis der britischen Behörden für „rechtswidrig“ erklärt. Betroffen ist die Gesetzesverschärfung vom September 2025. Sie sah vor: Wer angibt, Opfer von Menschenhändlern geworden zu sein, hat nach einer ersten negativen Prüfung kein Rechtsmittel mehr gegen den Abschiebebescheid. Solche Angaben sollten zudem kritischer geprüft werden. Richter Clive Sheldon befand, die Entscheidungen fielen „in sehr raschem Tempo“, entscheidende Beweise könnten dadurch unberücksichtigt bleiben.
Hintergrund ist das „One in, one out“-Abkommen zwischen Paris und London. Großbritannien schickt Migranten, die über den Ärmelkanal kommen und kein Asylrecht erhalten, zwangsweise nach Frankreich zurück und nimmt im Gegenzug dieselbe Zahl aus Frankreich auf. Das britische Innenministerium geht in Berufung. Der Vertrag stehe nicht infrage, die Abschiebungen liefen weiter. „In letzter Minute vorgebrachte Behauptungen zum Menschenhandel dürfen nicht dazu missbraucht werden, die Abschiebung illegaler Migranten zu vereiteln“, hieß es.
Fair bleibt festzuhalten, was das nicht ist. Das Gericht hat das Abkommen nicht gekippt, und es hat nicht gesagt, die Angaben der Betroffenen stimmten. Es hat gesagt, sie würden zu schnell abgehandelt. Wer je einen Verwaltungsakt im Eiltempo erlebt hat, weiß, dass das kein absurder Einwand ist.
Der Punkt liegt woanders. Ein Parlament beschließt ein Verfahren. Ein Richter erklärt es für rechtswidrig. Die Regierung nimmt den nächsten Anlauf. Über die Frage, wie viele Menschen ein Land aufnimmt und wen es zurückschickt, entscheidet am Ende nicht die Mehrheit, die dafür gewählt wurde, sondern die Prüfdichte, die ein Gericht für angemessen hält.
Man stelle sich denselben Vorgang mit umgekehrtem Vorzeichen vor. Ein Gericht kassiert eine Regel, weil sie Abschiebungen zu langsam macht. Die Schlagzeile sähe anders aus, und der Ton wäre nicht der des nüchternen Protokolls.