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EU

Das Gesetz, das keiner beschloss

Eine Frist läuft ab. Kein Parlament beschließt etwas. Die Regel gilt trotzdem.

Am 7. Juni 2026 endete die Umsetzungsfrist der EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Deutschland hat sie nicht umgesetzt. Österreich auch nicht, dort kam der Entwurf der Arbeitsministerin einen Tag vor Fristablauf. Die meisten EU-Staaten schafften es ebenfalls nicht.

Diese Woche traten in Wien die Arbeiterkammer und die Gleichbehandlungsanwaltschaft vor die Presse und erklärten, Teile der Richtlinie gälten bereits. Dort, wo sie „konkrete Rechte formuliert“, seien die Bestimmungen „unmittelbar anwendbar“. Gerichte müssten bestehende Gesetze „richtlinienkonform auslegen“. Konkret heißt das: Betriebe müssen Bewerber schon vor dem Gespräch über das vorgesehene Gehalt informieren, die Frage nach dem bisherigen Einkommen ist zu unterlassen, und Gehaltskriterien müssen „objektiv und geschlechtsneutral“ sein.

Hier wäre eine Rückfrage fällig gewesen. Nach ständiger Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs binden nicht umgesetzte Richtlinien den Staat, nicht den privaten Arbeitgeber. Nur dort, wo eine Richtlinie geltendes Primärrecht ausbuchstabiert, gleicher Lohn für gleiche Arbeit nach Artikel 157 AEUV, lässt sich eine Wirkung zwischen Privaten überhaupt begründen. Ob eine neue Auskunftspflicht im Bewerbungsgespräch darunterfällt, ist genau die offene Frage. Der ÖRR stellt sie nicht. Er referiert.

Die Richtlinie zielt auf den Gender Pay Gap. In Österreich lag er 2023 bei 18,3 Prozent, in Deutschland zuletzt bei rund 16 Prozent. Das ist der unbereinigte Wert, ein Vergleich von Stundenlöhnen, ohne Beruf, Branche, Arbeitszeit oder Erfahrung herauszurechnen. Rechnet man diese Merkmale heraus, bleiben laut Statistischem Bundesamt rund 6 Prozent; knapp zwei Drittel der Lücke lassen sich durch messbare Faktoren erklären. Die Behörde schreibt das selbst, auf ihrer eigenen Seite. In der Meldung steht die große Zahl. Die kleine fehlt.

Auch der Aufbau der Meldung ist eine Auskunft. Zuerst die Arbeiterkammer. Dann die Gleichbehandlungsanwaltschaft. Dann die Grünen, die kritisieren, dass die Regierung nicht schnell genug umsetzt. Und ganz unten, im letzten Absatz, die Industriellenvereinigung mit dem Wort „Bürokratiemonster“. Kritik kommt vor. Sie kommt zuletzt.

Aus der Redaktion Gleicher Lohn für gleiche Arbeit steht seit Jahrzehnten im Gesetz, darüber streitet niemand ernsthaft. Hier geht es um etwas anderes: Der Betrieb muss künftig belegen, dass sein Lohngefüge sauber ist, und die Größe, nach der belegt wird, ist nicht Leistung, sondern Geschlecht. Ein unabhängiges Medium hätte zwei Fragen gestellt. Gilt eine nicht umgesetzte Richtlinie wirklich gegen einen privaten Arbeitgeber? Und beweist die 18,3 überhaupt das, wofür sie zitiert wird? Das Parlament hat nicht abgestimmt. Gelten soll es trotzdem. Das ist keine Lücke im Verfahren, das ist das Verfahren.
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