Campusverbot für eine Vorlesung
Eine Professorin kündigt eine Vorlesung an. Studentenvertreter fordern ihre Entlassung.
Ute Johanna Bayen lehrt seit 2007 Psychologie an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Angekündigt ist eine Vorlesung mit dem Titel „Entwicklung der Trans-Identität“. Der AStA der Universität und die Interessenvertretung TINBy verlangen in einer gemeinsamen Erklärung: die Vorlesung absagen, die Professorin entlassen, ein Campusverbot gegen sie verhängen, und eine „Prüfung der wissenschaftlichen Validität aller Aussagen“ der Wissenschaftlerin. Zur Begründung heißt es, ihre Aussagen seien „nicht tolerierbar“ und gefährdeten „die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen“.
Nicht ein Gegenvortrag, nicht eine Anfrage, nicht ein Protest vor dem Hörsaal. Die Forderung lautet Berufsverbot. Und die verlangte „Prüfung aller Aussagen“ ist keine wissenschaftliche Debatte, sondern eine Durchleuchtung: Wer eine Frage stellt, deren Antwort schon feststeht, soll die Universität verlassen.
Eine Hochschule lebt davon, dass Fragen gestellt werden, die nicht jedem gefallen. Wer eine Vorlesung mit einem Campusverbot beantwortet, hat die Universität schon verlassen, nur steht er noch drin.