„Kein Luxusgut"
Im Büro von Vizekanzler Andreas Babler steht ein Sitzmöbel, das ein Medienbericht als Designklassiker im Wert von rund 2.500 Euro identifiziert, ein Modell, das seit 1958 gebaut wird. Babler reagierte selbst per Video und stellte klar: Weder er noch sein Team hätten den Sessel gekauft, er stehe seit den 1980er-Jahren im Parteibüro. „Kein Luxusgut", so der Tenor der Verteidigung.
Fair ist: Diese Erklärung ist plausibel und entlastend. Wer ein Möbelstück erbt, das Jahrzehnte vor seiner Amtszeit angeschafft wurde, hat es nicht auf Steuerkosten bestellt. Aus einem alten Sessel eine Beschaffungsaffäre zu machen, wäre unredlich, und das tun wir nicht.
Das eigentliche Thema ist ein anderes, und es steht in der Verteidigung selbst. Eine Partei, die sich als Stimme der Arbeit versteht, hat sich irgendwann einen 2.500-Euro-Designersessel ins Büro gestellt und findet das bis heute so normal, dass „kein Luxusgut" als Entwarnung durchgeht. Das ist keine Straftat, das ist eine Frage der Glaubwürdigkeit, und Glaubwürdigkeitsfragen sind das Salz jeder politischen Berichterstattung.
Genau hier wird der Gebührenfunk auffällig ruhig. Man male sich denselben Sessel im Büro eines FPÖ- oder ÖVP-Politikers aus, das Modell stünde samt Preisschild in der Chronik. Beim Vizekanzler der Sozialdemokratie bleibt es bei einem Achselzucken, wenn es überhaupt gemeldet wird. Der Tell liegt nicht im Sessel, er liegt im Schweigen darüber.